Zollverfahren, Intrastat-Erklärungen, Rückerstattung der Mineralöl- und Mehrwertsteuer

Seit 1977 bietet METRANS nicht nur die passenden Lösungen für Ihre Logistikangelegenheiten, sondern ist auch in den Bereichen Zollaverfahren und Zollabfertigungen , Intrastat-Erklärungen oder Rückerstattung der Mineralöl- und Mehrwertsteuer Ihr verlässlicher Partner.

Was Logistikberatung anbelangt, können wir Ihnen ebenfalls einiges bieten. Unseren Kunden steht eine umfangreiche Bandbreite an Dienstleistungen zur Verfügung. 

Zollabfertigung

Seit 1977 sind wir nun schon in der Abwicklung von Zollabfertigungen tätig, sei es für Importe aus Nicht-EU-Ländern, als auch für Exporte in Nicht-EU-Länder. Jede von uns betreute Abwicklung wird direkt im Bozner Zollamt, direkt neben unserem Firmensitz durchgeführt. Folgende Leistungen gehören dazu:

  • Durchführung von definitiven und temporären Ein- und Zoll-Ausfuhrabfertigungen
  • Erledigung von Zollverfahren im In- und Ausland
  • Ausstellung und Beschaffung von Zertifikaten und Lizenzen im Zollwesen

Unsere Fachkräfte stehen jederzeit zur Verfügung, um Ihnen die notwendige Beratung bei Zollangelegenheiten zu liefern und alle Fragen zeitnah zu beantworten.

Schnelligkeit und große Sorgfalt sind unsere Stärken.

Dank der langjährigen Erfahrung ist unser TEAM  in der Lage, unseren Kunden die notwendige Beratung bei Zollangelegenheiten bereitzustellen und alle Fragen zeitnah, effizient, präzise und durchführbar zu beantworten.

Wir bieten Ihnen Hilfe und Beratung bei:

  • Endgültigen und vorübergehenden Einfuhren

  • Verbringung von ausländischen Waren und Gütern ins Zolllager

  • Verbringung von Waren und Gütern ins Umsatzsteuerlager

  • Wiedereinfuhr mit Abbuchung von vorübergehenden Ausfuhren

  • Zollfreie Wiedereinfuhr von Rückware

  • Gemeinschaftliche Versandverfahren mit Versandanmeldung T1

  • Endgültigen und vorübergehenden Ausfuhren

  • Zollhandlungen bei Dreieckshandel

  • Unterstützung und Dokumentation zu Transithandel

  • Elektronische Datenübermittlung der Zollanmeldungen

Wir bieten ein grosses Leistungsspektrum und können gezielt Ihre individuellen Anforderungen erfüllen. Unser kompetentes, qualifiziertes Team weiss, wie wichtig detailgenaue Planung ist, um das vereinbarte Ziel entsprechend dem Zeit- und Budgetrahmen zu erreichen.

Vorschriftsmäßige Abwicklung der Intrastat–Meldungen

  • Kontrolle der betreffenden Dokumente für die Erfassung in der Intrastat-Erkärung
  • Erstellen der Intrastat-Erklärung
  • Aufstellung für innergemeinschaftliche Wareneinkäufe und Verkäufe sowie Dienstleistungen
  • Fristgerechte elektronische Übertragung der Intrastat-Daten an die Zollbehörde
  • Bearbeitung von eventuell nachträglich vorzulegenden Dokumenten

 

Seit 2018 sind die Intrastat-Meldungen für die durchgeführten Umsätze wesentlich vereinfacht worden.

  • INTRA: Monatlich zu erstellen für Einkauf:

Einkauf Waren = (INTRA 2bis) bei einem Umsatz über € 200.000,00 im Trimester
Einkauf Dienstleistungen = (INTRA 2quarter) bei einem Umsatz über € 100.000,00 im Trimester

  • INTRA: Monatlich zu erstellen bei Verkauf:

Verkauf Waren = (INTRA 1bis) bei einem Umsatz über € 100.000,00 im Trimester
Verkauf Dienstleistungen = (INTRA 1quarter) bei einem Umsatz über € 50.000,00 im Trimester

  • INTRA: Trimestral zu erstellen bei Verkauf:

Verkauf Waren = (INTRA 1bis) bei einem Umsatz bis € 50.000,00 im Trimester
Verkauf Dienstleistungen = (INTRA 1quarter) bei einem Umsatz bis € 50.000,00 im Trimester 

 

Mit 1. Jänner 2020 treten wichtige Neuerungen im Bereich der MwSt. und des innergemeinschaftlichen Leistungsaustausches in Kraft, die durch zwei EU-Richtlinien eingeführt werden: Die Richtlinien Nr. 2018/1910/EU und Nr. 2018/1912/EU.
Erstere Richtlinie betrifft die MwSt.-Systemrichtlinie (Nr. 2006/112/EG), letztere die MwSt.-Durchführungsverordnung (RL Nr. 282/2011/E).

Produkte, die der Verbrauchssteuer (ACCISE) unterliegen

In Zusammenarbeit mit unseren erfahrenen Partnern bietet METRANS:

  • Die Bearbeitung sämtlicher Formalitäten in Bezug auf die Verbrauchssteuer für Schmieröl und Altöl (unter anderem auch für jenes ÖL, welches in Kraftwagen jeglicher Art, Landwirtschafts- sowie Industriemaschinen vorhanden ist). Produkte, welche der Verbrauchsteuer unterliegen sind Alkohol, Wein, Bier, Pflanzenöle, Benzin und Diesel.
  • Die Führung des Aus- und Eingangsregisters.
  • Die Bearbeitung und Beschaffung der Verbrauchssteuer-Rückvergütung für betrieblich erworbene Treibstoffe für Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen.
  • Die Bestimmung und Verwaltung anderer verbrauchssteuerpflichtiger Produkte.

 

 

Beratung im Mehrwertsteuerwesen

METRANS ist Ihr kompetenter Berater im Bereich des Mehrwertsteuerwesens im nationalen und/oder internationalen Wareneinkauf und Verkauf sowie bei Dienstleistungen. Auch die Beratung für inner- und außergemeinschaftliche Zoll-Dreiecksgeschäfte gehört zu unserem Fachgebiet.

Beratung in der Logistik

METRANS steht Ihnen zur Seite bei:

  •  Beratung im internationalen Logistikbereich
  •  Beratung im Bereich der nationalen Logistik 
  •  Beratung in der  Qualitätskontrolle Wareieingang  und/oder stichprobenartig durchgeführt
  •  Verwaltung von den Lieferungen  Verpackung und Warenausgang mit Erstellung der diesbezüglichen Versand-Dokumente

Beratung im Bereich der vorschriftsmäßigen Verpackung

Seit dem 1. Oktober 1998 gilt bezüglich der Verpackungen die Pflicht, sich beim CONAI einzuschreiben und den entsprechenden Beitrag zu leisten. Dies gilt für Produzenten und Anwender, aber auch für diejenigen, die im Ausland einkaufen.

Es ist wichtig, stets über die verschiedenen Möglichkeiten und Verfahren, welche CONAI zur Verfügung stellt, informiert zu sein.

Beratung in Bereichen der Logistik & der Betriebsführung

METRANS berät Sie bei der analytischen Bewertung der betrieblichen Logistik-Bereiche durch  Ausarbeitung und Bewertung der „ist “ Situation und der„soll “ Situation und leistet die Beratung für  Umsetzung der gemeinsam festgelegten  Abläufe.

Back to top